Zu a. ebenso KG StV 1991, 59; siehe auch BGH NStZ 1982, 41 = StV 1982, 58 ; BGHSt 21, 118 = NJW 1966, 2174 ('Nicht die Verteidigung ist verpflichtet, einen Beweisantrag zu dem vom Gericht für angemessen gehaltenen [...]
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