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BGH - Entscheidung vom 18.11.1981

4 StR 583/86

Normen:
StGB (2. WiKGWiKG) § 266b

Der Schuldspruch wegen Betruges kann nicht bestehenbleiben, weil der gegenüber § 263 StGB mildere Straftatbestand des Mißbrauchs von Scheck- und Kreditkarten (§ 266 b StGB ) erfüllt ist. Dieser Straftatbestand ist [...]
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