Hinweis zu A § 296 Abs. 1 ZPO ist nicht anwendbar bei Verletzung des § 379 ZPO (BGH, NJW 1982, 2559) oder des § 132 ZPO (BGH, NJW 1989, 716 ). Auch insoweit kann eine Zurückweisung nur nach § 296 Abs. 2 ZPO erfolgen. [...]
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