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BGH - Entscheidung vom 07.07.1981

VI ZR 62/80

Normen:
BGB § 823 Abs. 1

Fundstellen:
DB 1981, 2166
DRsp I(145)271a-b
DRsp I(145)38Nr. 317
JZ 1981, 668
NJW 1981, 2514
VersR 1981, 957
WM 1981, 1106

Der BGH, aaO., hat weiter ausgeführt, daß eine Warnpflicht des Herstellers dann anzunehmen gewesen wäre, wenn vor dem Schadensereignis bekannt war, daß das fragliche Produkt für den Mißbrauch durch »sniffing« in [...]
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