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BGH - Entscheidung vom 08.04.1981

IVb ZR 587/80

Normen:
BGB § 1606 Abs. 3 Satz 2, § 1610 Abs. 1

Fundstellen:
DRsp I(167)270b-c
FamRZ 1981, 743
LSK-FamR/Hannemann, § 1606 BGB LS 26
MDR 1981, 833
NJW 1981, 1559

Der Kläger ist der Sohn des Beklagten aus dessen im Jahre 1977 nach beiderseitigem Unterhaltsverzicht geschiedener Ehe. Er lebt bei seiner Mutter. Dieser steht die elterliche Sorge zu, ihr wird das staatliche [...]
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