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BGH - Entscheidung vom 14.08.1981

2 ARs 174/81

Normen:
StPO § 462 a Abs. 1 S. 1 und 2, Abs. 4

Fundstellen:
BGHSt 30, 189
LM StPO § 462a Nr. 23
MDR 1981, 950
NJW 1981, 2766
NStZ 1981, 494

Die Strafvollstreckungskammer des Landgericht Kiel setzte durch Beschluß vom 2. Juli 1979 die Vollstreckung der Reststrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Landshut vom 15. März 1978 zur Bewährung aus. Am 23. April 1980 [...]
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