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BGH - Entscheidung vom 19.06.1981

2 StR 295/81

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
StGB § 46

Fundstellen:
MDR 1981, 883 (Schmidt)
StV 1981, 516

Die Überprüfung des Schuldspruchs hat keinen Rechtsfehler ergeben. Dagegen kann der Strafausspruch nicht bestehenbleiben. Das Landgericht wertet zu Lasten des Angeklagten, daß er nicht unverschuldet in die Situation [...]
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