1 DER BUNDESFINANZHOF STELLT DEM GERICHTSHOF MIT BESCHLUSS VOM 8. MAI 1979 , BEIM GERICHTSHOF EINGEGANGEN AM 25. JUNI 1979 , GEMÄSS ARTIKEL 177 EWG-VERTRAG EINE VORABENTSCHEIDUNGSFRAGE NACH DER AUSLEGUNG VON ARTIKEL 1 [...]
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