1 DER BUNDESGERICHTSHOF HAT DEM GERICHTSHOF MIT BESCHLUSS VOM 15. MÄRZ 1979 , BEI DER KANZLEI DES GERICHTSHOFES EINGEGANGEN AM 11. APRIL 1979 , GEMÄSS ARTIKEL 3 DES PROTOKOLLS VOM 3. JUNI 1971 BETREFFEND DIE AUSLEGUNG [...]
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