1 DER BUNDESFINANZHOF HAT DEM GERICHTSHOF MIT BESCHLUSS VOM 24. APRIL 1979 , BEIM GERICHTSHOF EINGEGANGEN AM 25. MAI 1979 , GEMÄSS ARTIKEL 177 EWG-VERTRAG DREI VORABENTSCHEIDUNGSFRAGEN NACH DER AUSLEGUNG VON ARTIKEL 8 [...]
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