1 MIT AM 21. SEPTEMBER 1979 BEI DER KANZLEI EINGEGANGENER KLAGE BEANTRAGT DER KLAEGER , ARTIKEL 21 ABSATZ 2 DER VERORDNUNG NR. 912/78 DES RATES VOM 2. MAI 1978 ( ABL. L 119 , S. 1 ) INSOWEIT FÜR NICHTIG ZU ERKLÄREN , [...]
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