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BVerfG - Entscheidung vom 21.02.1980

1 BvR 410/79

Normen:
BGB § 1361 Abs. 1 Satz 2
BVerfGG § 32 Abs. 1
ZPO § 620

Fundstellen:
EzFamR ZPO § 620 Nr. 2

Die beantragte einstweilige Anordnung ist weder zur Abwehr schwerer Nachteile noch aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten (§ 32 Abs 1 BVerfGG ). Ein Verbot der Zwangsvollstreckung aus dem [...]
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