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BGH - Entscheidung vom 13.03.1980

VII ZR 80/79

Normen:
ZPO § 486

Fundstellen:
DRsp IV(415)69Nr. 1
MDR 1980, 663
NJW 1980, 1458
ZfBR 1994, 128

Ist der Antragsteller nicht anspruchsberechtigt, tritt keine Unterbrechungswirkung ein. Wird der Antragsteller später anspruchsberechtigt, tritt Unterbrechungswirkung zu diesem Zeitpunkt ein (BGH, NJW 1993, 1916 ). An [...]
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