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BGH - Entscheidung vom 10.12.1980

IVb ZR 534/80

Normen:
BGB § 1361, § 1573, § 1578

Fundstellen:
DRsp I(166)76a
DRsp I(166)76a-b
FamRZ 1981, 241
FamRZ 1981, 241, 242
LSK-FamR/Hülsmann, § 1361 BGB LS 101
LSK-FamR/Hülsmann, § 1573 BGB LS 19
LSK-FamR/Hülsmann, § 1578 BGB LS 4
LSK-FamR/Hülsmann, § 1578 BGB LS 43
MDR 1981, 300
NJW 1981, 753

B. Die ehelichen Lebensverhältnisse sind im wesentlichen von den wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere von den »Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten« (§ 1361 Abs. 1 BGB ) bestimmt. Es ist von einem [...]
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