B. Der Unterhalt umfaßt den gesamten Lebensbedarf einschließlich eines eventuellen Sonderbedarfs (§ 1578 Abs. 1 Satz 4, § 1585b Abs. 1 BGB ; zur Frage eines Mindestbedarfs: § 1581 ). Zum Lebensbedarf gehört die [...]
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