Soweit sich die Revision gegen den Schuldspruch wendet, ist sie im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO unbegründet. Dagegen hat der Strafausspruch keinen Bestand. Der Generalbundesanwalt hat hierzu ausgeführt: 'Der Angeklagte [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!