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BGH - Entscheidung vom 14.03.1979

IV ZR 80/78

Normen:
ZPO § 283

Fundstellen:
FamRZ 1979, 573

Über einen neuen Klageantrag darf das Gericht nicht entscheiden (OLG München, NJW 1981, 1106). Es muß vielmehr die mündliche Verhandlung wiedereröffnen (§ 156 ZPO ). Unter Umständen greift insoweit jedoch § 296 a ZPO [...]
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