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BGH - Entscheidung vom 24.10.1979

IVb ZR 171/78

Normen:
BGB § 1577

Fundstellen:
DRsp I(166)69c
FamRZ 1980, 126, 128
LSK-FamR/Hülsmann, § 1577 BGB LS 64
LSK-FamR/Hülsmann, § 1577 BGB LS 90
LSK-FamR/Hülsmann, § 1577 BGB LS 92
NJW 1980, 393

B. Bei der Billigkeitsabwägung dürfen, unabhängig von der Rangfolge, auch die Belange volljähriger Kinder berücksichtigt werden (BGH - IVb ZR 8/84 - 20.3.1985; nicht veröffentlicht, zit. Hoppenz, aaO., § 1577 Rdn. 42). [...]
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