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BGH - Entscheidung vom 10.04.1979

1 StR 95/79

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
StGB § 46 Abs. 3

Der Schuldspruch des angefochtenen Urteils ist nicht zu beanstanden. Über den Rechtsfolgenausspruch muß neu verhandelt und entschieden werden. Der Generalbundesanwalt hat in seinem Antrag vom 21. Februar 1979 [...]
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