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BFH - Entscheidung vom 29.05.1979

VI R 21/77

Normen:
FGO § 41, § 100 Abs. 1 Satz 4

Fundstellen:
BFHE 128, 148
BStBl II 1979, 650

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Kunsterzieher. In seinem am 27. Dezember 1973 gestellten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 1974 machte er ua Aufwendungen in Höhe von 7.278 DM als Werbungskosten geltend. [...]
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