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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 14.04.1978

2 WF 56/78

Normen:
ZPO § 732

Fundstellen:
FamRZ 1978, 427

Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen. Dem Gläubiger ist rechtliches Gehör zu gewähren (Art. 103 Abs. 1 GG ). Die Entscheidung ergeht durch Beschluß, der im Falle der Begründetheit der Einwendungen [...]
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