1DAS BYRET KOPENHAGEN STELLT DEM GERICHTSHOF MIT BESCHLUSS VOM 10. FEBRUAR 1978 , BEIM GERICHTSHOF EINGEGANGEN AM 24. FEBRUAR 1978 , GEMÄSS ARTIKEL 177 EWG-VERTRAG EINE REIHE VON FRAGEN NACH DER AUSLEGUNG UND [...]
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