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BVerfG - Entscheidung vom 01.08.1978

2 BvH 1/76

Normen:
BVerfGG § 71 Abs. 1 Nr. 1
GG Art. 29 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 Art. 93 Abs. 1 Nr. 4
Gesetz über die Regelung der Landeszugehörigkeit des Verwaltungsbezirks Oldenburg und des Landkreises Schaumburg-Lippe nach Art. 29 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes vom 9. Januar 1976 [BGBl. I S. 45])

Fundstellen:
BVerfGE 49, 10
BayVBl 1978, 732

I. 1. Das dem Deutschen Reich als Großherzogtum und seit 1919 als Freistaat angehörende Oldenburg hat seine Stellung als selbständiges Land mit Wirkung vom 1. November 1946 verloren, als es durch die Verordnung Nr. 55 [...]
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