I. 1. Das dem Deutschen Reich als Großherzogtum und seit 1919 als Freistaat angehörende Oldenburg hat seine Stellung als selbständiges Land mit Wirkung vom 1. November 1946 verloren, als es durch die Verordnung Nr. 55 [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!