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BVerfG - Entscheidung vom 20.06.1978

1 BvR 1029/77

Normen:
GG Art. 103 Abs. 1

Fundstellen:
BVerfGE 48, 394
DRiZ 1978, 282

I. 1. Der Beschwerdeführer hatte durch notariellen Vertrag vom 31. März 1976 sein Hausgrundstück in Aachen verkauft, wobei Besitz und Nutzungen, Lasten und Gefahr mit dem 1. Mai 1976 auf den Käufer übergehen sollten. [...]
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