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BVerfG - Entscheidung vom 02.08.1978

2 BvK 1/77

Normen:
GG Art. 44 Abs. 1 Satz 1
LV (Landesverfassung
Landessatzung) Schleswig-Holstein Art. 15 Abs. 1

Fundstellen:
BVerfGE 49, 70
DÖV 1979, 96
DVBl 1979, 420
NJW 1979, 261

A. I. Art. 15 Abs. 1 der Landessatzung für Schleswig-Holstein lautet: Der Landtag hat das Recht und auf Antrag von mindestens einem Viertel der Abgeordneten die Pflicht, zur Aufklärung von Tatbeständen im öffentlichen [...]
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