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BVerfG - Entscheidung vom 15.11.1978

2 BvL 13/77

Normen:
GG Art. 20 Abs. 3
StGB § 78b Abs. 2 Nr. 1 (i.d.F. der Bekanntmachung vom 2.1.1975 - BGBl. I S. 1)

Fundstellen:
BVerfGE 50, 42
MDR 1979, 287

A. I. 1. Nach § 78 b Abs. 1 Satz 1 StGB ruht die Verjährung einer Straftat, solange nach dem Gesetz die Verfolgung nicht begonnen oder nicht fortgesetzt werden kann. In § 78 b Abs. 2 StGB in der Fassung der [...]
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