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BVerfG - Entscheidung vom 20.06.1978

1 BvL 30/78; 1 BvL 31/78; 1 BvL 32/78; 1 BvL 33/78; 1 BvL 34/78; 1 BvL 35/78

Normen:
GG Art. 100 Abs. 1
ZPO § 901 § 908

Fundstellen:
BVerfGE 48, 396
NJW 1978, 2023

I. Die Vorlagebeschlüsse werfen die Frage auf, ob es verfassungsrechtlich zu beanstanden ist, daß gegen einen Schuldner, der in dem gemäß § 900 ZPO zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung anberaumten Termin nicht [...]
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