Nach allgemeiner Meinung, BGHZ 35, 135 , 137 und BGHZ 40, 218 , 219, dient § 1365 BGB zudem der Erhaltung der wirtschaftlichen Grundlage der gesamten Familie. FamRZ 1978, 396 LSK-FamR/Hülsmann, § 1365 BGB LS 2 NJW [...]
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