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BGH - Entscheidung vom 02.03.1978

VII ZR 42/77

Normen:
BGB § 631

Fundstellen:
BauR 1978, 232
NJW 1978, 1434

Für die Annahme einer unzulässigen Kopplung ist es stets erforderlich, daß als Ziel die Bindung des Grundstückskäufers an einen Architekten erstrebt wird und zur Grundlage des Geschäfts gemacht worden ist, wenn also [...]
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