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BGH - Entscheidung vom 16.08.1978

3 StR 288/78

Normen:
StGB § 73, 73a

Soweit die Revision, die wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt worden ist, den Strafausspruch sowie die Einziehung des sichergestellten Cannabisharz angreift, ist sie im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO [...]
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