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BGH - Entscheidung vom 19.09.1978

VI ZR 141/77

Normen:
BGB § 211 Abs. 2

Fundstellen:
DRsp I(112)94d
JZ 1979, 31
MDR 1979, 215
VersR 1978, 1142

Ähnlich OLG Köln, DRsp I (112) 51 d = VersR 1970, 1022: fortbestehender Zustand gerichtlicher Prozeßleitung selbst dann, wenn im Beweisverfahren eine Partei die ladungsfähige Anschrift eines Zeugen nicht [...]
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