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BFH - Entscheidung vom 16.02.1977

VII E 24/76

Normen:
FGO § 136 Abs. 2
GKG (a.F.) § 95, § 99

Fundstellen:
BFHE 121, 304
BStBl II 1977, 354

Die Erinnerung ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der Kostenrechnung. Wer Schuldner der Gerichtskosten ist, regelt der Achte Abschnitt des Gerichtskostengesetzes alter Fassung ( GKG aF), der im vorliegenden Fall [...]
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