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BFH - Entscheidung vom 04.05.1977

I R 236/74

Normen:
AO § 131
FGO § 110 Abs. 1

Fundstellen:
BFHE 122, 388
BStBl II 1977, 771

In der Sache selbst ist die Revision unbegründet. 1. Das FG ist mit Recht davon ausgegangen, daß eine sachliche Unbilligkeit iS des § 131 AO in der Regel nicht damit begründet werden kann, die Steuerfestsetzung sei [...]
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