1 DER BUNDESFINANZHOF HAT MIT ZWEI BESCHLÜSSEN VOM 5. AUGUST 1975 , BEIM GERICHTSHOF EINGEGANGEN AM 11. SEPTEMBER 1975 , GEMÄSS ARTIKEL 177 EWGVERTRAG FRAGEN GESTELLT ZUR AUSLEGUNG DER TARIFSTELLEN 69.12 A , 69.12 C , [...]
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