A. I. § 7 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag (im folgenden: GeschO) vom 25. September 1974 (GVBl. S. 587) lautet: Fraktionen sind Vereinigungen von mindestens 10 Abgeordneten. Gemäß § 154 [...]
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