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BVerfG - Entscheidung vom 21.01.1976

2 BvR 941/75

Normen:
GG Art. 103 Abs. 1, Abs. 2
StPO § 231a

Fundstellen:
BVerfGE 41, 246
DRiZ 1976, 122
JZ 1976, 766
MDR 1976, 377
NJW 1976, 413

Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist die Frage, ob es Grundrechte der Angeklagten des Stuttgarter Baader-Meinhof-Prozesses verletzt, daß die Hauptverhandlung in ihrer Abwesenheit fortgesetzt wird. I. 1. [...]
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