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BGH - Entscheidung vom 14.07.1976

2 ARs 256/76

Der Beschluß des Oberlandesgerichts in München vom 26. Februar 1976 wird aufgehoben. Weder das Landgericht in Kempten noch die Strafvollstreckungskammer in Straubing ist für die Widerrufsentscheidung zuständig. Das [...]
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