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BGH - Entscheidung vom 05.08.1976

5 StR 314/76

Normen:
GVG § 21e Abs. 3
StPO § 338 Nr. 1

Fundstellen:
BGHSt 26, 382

Die Revision rügt mit Recht, daß nicht der Richter K., sondern die Richterin S. als Mitglied der erkennenden Strafkammer an dem angefochtenen Urteil hätte mitwirken müssen. Das Präsidium des Landgerichts hatte in [...]
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