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BGH - Entscheidung vom 19.02.1976

III ZR 75/74

Normen:
ZPO § 729

Fundstellen:
BGHZ 66, 217
NJW 1976, 1398

Beachte: Die Vermögensübernahme nach der Rechtskraft muß durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen oder offenkundig sein. Die Kenntnis des Übernehmers als Haftungsvoraussetzung nach § 419 BGB [...]
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