Das Landgericht hat den Angeklagten 'wegen eines fortgesetzten Betäubungsmittelvergehens in einem besonders schweren Fall (§§ 1, 3, 4, 11 Abs. 1 Nr. 1, 3, 4, und 5Abs. 4 Nr. 4 ' zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt. [...]
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