A. I. 1. Nach § 46 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten ( Soldatengesetz ) vom 19. März 1956 (BGBl. I S. 114) - im folgenden: SG (Fassung 1956) = SG (F. 1956) - konnte ein Berufssoldat [...]
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