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BGH - Entscheidung vom 06.11.1975

VII ZR 22/73

Normen:
BGB § 634 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
NJW 1976, 143

Die gesetzte Frist ist dann ungenutzt verstrichen, wenn es dem Auftragnehmer bis zu ihrem Ende trotz Bemühens nicht gelungen ist, den Mangel zu beseitigen. Zum Schuldner- und Annahmeverzug bei der Nachbesserung siehe [...]
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