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BGH - Entscheidung vom 01.07.1975

VI ZR 251/74

Normen:
ZPO § 253

Fundstellen:
NJW 1975, 2013

Vgl. auch OLG Stuttgart, NJW-RR 1990, 1081: Der Unterlassungsantrag darf auslegungsbedürftige Begriffe enthalten, wenn der Umfang der Begriffe nicht Gegenstand des Streites ist. NJW 1975, 2013 [...]
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