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BAG - Entscheidung vom 29.01.1975

4 AZR 218/74

Normen:
Manteltarifvertrag für die Angestellten der Bundesanstalt für Arbeit (MTA) vom 21. April 1961 Anlage 1 a VergGr. IV a Fallgr. 12 (Hauptvermittler für das Hotel- und Gaststättenpersonal beim Arbeitsamt I Berlin)
TVG § 4 (Nachwirkung)
Zwanzigster Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung des Manteltarifvertrages für die Angestellten der Bundesanstalt für Arbeit vom 15. Juli 1971

Fundstellen:
AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung
AuR 1975, 218
BAGE 27, 22
BB 1975, 699
DB 1975, 2455
EzA § 4 TVG Nachwirkung Nr. 3
JR 1978, 323
RdA 1975, 267
RiA 1975, 231
SAE 1976, 85

Der der Gewerkschaft ÖTV angehörende Kläger ist seit dem 1. Juni 1971 im Arbeitsamt I B. als Hauptvermittler für das Hotel- und Gaststättenpersonal bei der Beklagten tätig. Er bezieht Vergütung nach der [...]
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