1 DER BUNDESFINANZHOF STELLT MIT BESCHLUSS VOM 19. FEBRUAR 1974, BEI DER KANZLEI DES GERICHTSHOFES EINGEGANGEN AM 21. MÄRZ 1974, GEMÄSS ARTIKEL 177 EWG-VERTRAG EINIGE FRAGEN NACH DER AUSLEGUNG DES ARTIKELS 18 DER [...]
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