1 DAS TRIBUNAL DE PREMIERE INSTANCE BRÜSSEL HAT MIT URTEIL VOM 11. JANUAR 1974, BEI DER KANZLEI DES GERICHTSHOFES EINGEGANGEN AM 8. FEBRUAR 1974, GEMÄSS ARTIKEL 177 EWG-VERTRAG ZWEI FRAGEN NACH DER AUSLEGUNG DER [...]
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