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BVerwG
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vor
»1. Zur Erledigung der Hauptsache im Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung. 2. Zur rechtlichen Qualifizierung der Ankündigung von Maßnahmen in Sonderfällen.«
»Die Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge setzt voraus, daß der Beamte mindestens einen vollen Arbeitstag dem Dienst ferngeblieben ist.«
»1. Antragsberechtigt für ein Wohngeld können nur solche Personen sein, die Wohnraum auf Grund eigenen Rechts benutzen; auch der Haushaltsvorstand, der den größten Teil der Haushaltslasten trägt, kommt nur unter dieser Voraussetzung als Antragsberechtigte
»Der Wohngeldanspruch des nicht bei seiner Familie wohnenden Studenten setzt voraus, daß er sich dauernd vom Familienhaushalt gelöst hat; läßt sich nicht abschließend klären, ob er nicht nur vorübergehend abwesend vom Familienhaushalt ist, so trifft ihn d
»Die Gewährung eines Unterkunftsbeitrags nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz führt dann zur Versagung von Wohngeld, wenn er - gemessen an den Bemessungsrichtlinien des Wohngeldgesetzes - noch geeignet ist, den am Studienort benötigten Wohnraum wirt
»1. Zur Versagung von Wohngeld wegen Fehlens einer sozialen Härte, insbesondere wegen einer verschuldeten Notlage der Familie oder wegen der Zumutbarkeit, die Miete aus eigenen Mitteln zu bezahlen (im Anschluß an BVerwGE 41, 220). 2. Zur nachträglichen Er
»Zur Frage, auf welche Weise die Gesamtminderung der Erwerbsfähigkeit eines Beschädigten zu ermitteln ist, dessen Erwerbsfähigkeit durch mehrere gesundheitliche Schädigungen gemindert ist. Zur Frage der Anerkennung als Schwerbeschädigter im Sinne des Schw
»1. Zum Körperbehindertenbegriff des Bundessozialhilfegesetzes. 2. Bei Anwendung des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr sind altersbedingte Körperbehinderungen bei Ermittlung des Erwerbsminderungsgrades eines Körperbehinderten auße
»1. Der persönliche Geltungsbereich der Wehrbeschwerdeordnung wird durch ihren § 1 nicht auf aktive Soldaten beschränkt. Vielmehr ist die Wehrbeschwerdeordnung - unabhängig vom Zeitpunkt des Bekanntwerdens eines Beschwerdeanlasses und der Beschwerdeeinleg
Ist dem Nachbarn die Baugenehmigung nicht amtlich bekanntgegeben worden, so läuft für ihn die Widerspruchsfrist nicht. Er kann aber sein Abwehrrecht verwirken, wenn er sichere Kenntnis von der Erteilung der Baugenehmigung erlangt hat oder hätte erlangen m
»Zum Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör, insbesondere in Kriegsdienstverweigerungssachen (Abkürzung der Ladungsfrist, Versagung einer Vertagung).«
»Bereitschaft zu kriegerischen Abwehrhandlungen - mit potentieller Tötungsfolge - in qualifizierten Notwehr-(Nothilfe-)Situationen steht der Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer nicht entgegen.«
Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei fehlender ordnungsgemäßer Bekanntgabe
Begriff des bodenrechtlich relevanten Widerspruchs
»Das Arbeitsentgelt ist dem Arbeitgeber vom Bunde nicht zu erstatten, wenn eine Wehrübung nach dem Einberufungsbescheid auf länger als drei Tage vorgesehen war, der wehrpflichtige Arbeitnehmer aber vor Ablauf von drei Tagen entlassen wurde.«
»1. Zu den Voraussetzungen, unter denen die Anerkennung einer Steuerbegünstigung mit Rückwirkung zu widerrufen ist (Anschluß an BVerwGE 38, 290). 2. Zu den Voraussetzungen, unter denen 'Zweitwohnungen' als steuerbegünstigt anzuerkennen sind (Einschränkung
»1. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang ein Wiederaufgreifen eines rechtsbeständig abgeschlossenen Verfahrens im Unterhaltssicherungsrecht erfolgen soll, steht im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde. Der Betroffene hat einen Anspruch darauf, daß di
Rechtsstellung des Direktors medizinischer Universitätskliniken; Stationäre ärztliche Behandlung von Privatpatienten als Nebentätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes; Rechtsnatur eines Entgelts für die Inanspruchnahme von Material, Einrichtungen und
Entscheidung der Widerspruchsbehörde und Jahresfrist des § 76 VwGO
»1. § 342 Abs. 1 LAG gebietet die Wiederaufnahme des Verfahrens auch zuungunsten des Geschädigten. 2. Die Fristenregelung des § 586 Abs. 1 und 2 ZPO findet im Rahmen des § 342 Abs. 1 LAG keine Anwendung. 3. Das Recht auf Wiederaufnahme des Verfahrens aus
»Wird die Erfüllung des Anspruchs auf Hauptentschädigung, soweit sie der Zuerkennung der Unterhaltshilfe auf Lebenszeit entgegensteht, durch Wiederherstellung des Darlehensverhältnisses rückgängig gemacht, dann sind die mit dem Nachzahlungsbetrag der Unte
Anfechtung der Auflage eines Bauscheins
Bodenrecht; Außenbereich; In der Aufstellung befindlicher Bebauungsplan als öffentlicher Belang; Eigentumskräftig verfestigte Anspruchsposition; Klageänderung
»Die gemäß § 6 Abs. 6 Satz 2 FFG erlassene Richtlinie betreffend die Förderungshilfen für Filmtheater (§ 14 FFG) vom 30. Januar 1969 durfte in § 5 Abs. 2 eine Ausschlußfrist für die Inanspruchnahme einer Förderungshilfe festsetzen. Zur Rechtsnatur der Ric
»1. Die Klage einer Gemeinde auf Unterlassung der Benutzung eines nichtamtlichen Gemeindenamens - hier für die Bezeichnung eines Bahnhofs der Bundesbahn - ist dann öffentlich-rechtlich, wenn der in Anspruch Genommene den Namen der Gemeinde bei der Erfüllu
»1. Der Bundesgesetzgeber war auf Grund von Art. 74 Nr. 11 GG zum Erlaß des Filmförderungsgesetzes befugt. 2. Die Erhebung der Filmabgabe bei den Filmtheaterbesitzern nach § 15 FFG verstößt nicht gegen Art. 3 und 14 GG.«
»Zur Eingliederung in die Landwirtschaft nach § 35 ff. Bundesvertriebenengesetz mittels der Gewährung eines Darlehens.«
»Zur Frage der Identität des Sachverhalts im Sinne des § 14 BDO.«
»1. Der Begriff der Sachgleichheit i. S. des § 8 WDO erfordert nicht, daß das gesamte als Dienstvergehen gewürdigte Verhalten strafgerichtlich geahndet worden ist. 2. Das Gebot einheitlicher Ahndung - § 10 Abs. 2 WDO - läßt es nicht zu, einzelne Pflichtve
Keine Erhöhung des Erschließungsaufwands durch nachträgliche Entschädigung für Grundstücksüberlassung
Flächennutzungspläne treten aus Anlaß kommunaler Gebietsänderungen nicht schon deshalb außer Kraft, wenn sie infolge der Gebietsänderung nicht mehr für das ganze Gemeindegebiet gelten.
Fortbestand von Flächennutzungsplänen bei Gebietsänderungen
»Die Einteilung der Freien Universität Berlin in Fachbereiche wird nicht dadurch rechtswidrig, daß die Zusammensetzung des Fachbereichsrats nach dem Berliner Universitätsgesetz von 1969 zum Teil mit Art 5 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG u
»Zur Befugnis der Polizei, eine Person in Gewahrsam zu nehmen, um sie an der unmittelbar bevorstehenden Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung zu hindern. Art. 104 Abs. 2 GG erfordert keine Regelung der Justizverwaltung, die es den Polizeibehörden e
»1. Die Grundsätze des § 3 SG über die Verwendung des Soldaten nach Eignung, Befähigung und Leistung sind auch bei der Auswahl von Offizieren für die Generalstabsausbildung zu beachten. 2. Wertungs- und Eignungslisten gehören nicht zu den Personalakten de
»Ein militärischer Vorgesetzter hat grundsätzlich weder einen Anspruch auf Aufrechterhaltung einer von ihm getroffenen Personalentscheidung, wenn ein höherer Vorgesetzter abweichend entscheiden will, noch einen Anspruch darauf, vor der Abänderung seiner E
»Ein Geschädigter, der nach Schadenseintritt seinen ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes einschl. Berlin (West) mehr als ein Jahr gehabt und diesen dann vor dem 31. Dezember 1950 in das Gebiet der ehemaligen sowjetischen Besatzungszon
»Die Bindungswirkung des § 33 Abs. 4 FG beschränkt sich auf die Berechnung des am Objekt entstandenen Schadens und hindert nicht eine Kürzung des lastenausgleichsrechtlich zu ermittelnden Schadens gemäß § 21 a Abs. 1 FG wegen einer durch Enttrümmerung des
»Die Erhebung einer Gebühr für die phytosanitäre Untersuchung bei der Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen auf Grund von § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Pflanzenschutzkostengesetzes vom 26. August 1969 (BGBl. I S. 1406) verstößt gegen das Verbot der Art. 9
»Es verstößt nicht gegen das sogenannte Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 des Tarifvertragsgesetzes, wenn durch Landesgesetz angeordnet wird, daß die Eingruppierung und Vergütung der Angestellten von Gemeinden derjenigen der vergleichbaren Angestellten d
»1. Die Regelung des § 26 Satz 1 SG, die bestimmt, daß der Soldat seinen Dienstgrad nur kraft Gesetzes oder durch Richterspruch verliert, bezieht sich ausschließlich auf geschriebene - förmliche Rechtsnormen, die den Verlust des Dienstgrades regeln, nicht
»Erleidet eine durch Vorschädigung in der Erwerbsfähigkeit bereits geminderter Beamter einen Dienstunfall, so ist die dienstunfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit, soweit es um Grund und Höhe des zu gewährenden Unfallausgleichs geht, nach den in BV
»§ 15 der Tollwutverordnung ist wegen Überschreitens der gesetzlichen Ermächtigung in § 79 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 18, 24, 1 Abs. 4 des Viehseuchengesetzes ungültig, da er die Tötung von Füchsen schlechthin, nicht nur seuchenerkrankter oder -verdächti
»Hat der Dienstvorgesetzte in Anwendung des § 14 BDO ein Disziplinarverfahren gemäß § 27 Abs. 1 BDO eingestellt, so ist er durch § 32 Abs. 2 Satz 3 BDO nicht gehindert, den der Einstellungsverfügung zugrunde liegenden Vorwurf in ein wegen anderer Verfehlu
Rechtsnatur und Bindungswirkung der Genehmigung im luftverkehrsrechtlichen Verfahren; Zweck der Anhörung einer Gemeinde; Abwägungsgebot hinsichtlich von Alternativstandorten
Prüfung der Ermächtigungen zum Erlaß rückwirkender Verordnungen
Erschließungsbeitragspflicht für vor Erlaß der Beitragssatzung hergestellter Teilanlagen; Entbehrlichkeit eines Bebauungsplans bei Herstellung einer Straße; Abrechnung im Wege der Kostenspaltung
»1. Der Vorläufigkeitsvermerk eines Gewerbesteuerbescheides der Gemeinde ist auch bei Unzulässigkeit nicht nichtig. 2. Hat die Gemeinde den Vorläufigkeitsvermerk uneingeschränkt erteilt, so darf sich der Steuerpflichtige gemäß der objektiven steuerrechtli
»1. Ein arrondierter Teilbereich innerhalb des Verfahrensgebietes kann weder ein Einleitungshindernis bilden noch die Verpflichtung nach sich ziehen, einzelne derartige Betriebe von der Flurbereinigung auszunehmen oder die Grenzen des Verfahrensgebietes d
»Eine die Abschlußprüfung betreffende Maßnahme einer nach bayerischem Recht staatlich nur genehmigten - nicht auch anerkannten - Ersatzschule kann nicht im Verwaltungsrechtsweg, sondern nur vor den ordentlichen Gerichten angegriffen werden.«
»Gebäude, die bauaufsichtlich als Wochenendhäuser genehmigt worden sind, enthalten auch dann keine steuerbegünstigten 'Wohnungen', wenn der Eigentümer die Absicht hat, dort dauernd zu wohnen (Fortbildung von BVerwGE 31, 50).«
»Eine Wohnung ist als Eigentumswohnung nur dann steuerbegünstigt, wenn im Zeitpunkt ihrer Bezugsfertigkeit die Bildung des Wohnungseigentums bereits beurkundet und die Eintragung des Wohnungseigentums bei dem Grundbuchamt beantragt war.«
»Die mit dem 20. ÄndG LAG in § 264 Abs. 2 LAG eingefügte Frist für die Stellung des Antrages auf Gewährung von Kriegsschadenrente hat zugleich die erstmalige Geltendmachung von Schäden, die nach den Vorschriften des Lastenausgleichsgesetzes festgestellt w
»Der Nothelfer trägt die materielle Beweislast dafür, daß ein Eilfall vorgelegen hat und daß der Sozialhilfeträger die vom Nothelfer gewährte Hilfe geleistet hätte, hätte er von dem Hilfefall rechtzeitig Kenntnis gehabt. Zur Hilfe 'nach diesem Gesetz' geh
»Bei Gewährung von Erholungsfürsorge für einen Kriegsbeschädigten würde der Einsatz von Vermögen, das aus einer Grundrentennachzahlung stammt, eine Härte bedeuten, soweit die Befriedigung eines schädigungsbedingten Nachholbedarfs dadurch wesentlich erschw
»1. Die Entlassung eines Sanitätsoffizieranwärters wegen mangelnder Eignung (§ 55 Abs. 4 SG) schließt ein disziplinargerichtliches Verfahren wegen des der Entlassung zugrunde liegenden Sachverhalts nicht aus. 2. Ist in einem disziplinargerichtlichen Verfa
»Ein Wehrpflichtiger ist vom Wehrdienst zu befreien, wenn sein Adoptivvater, der nicht sein leiblicher Vater ist, an einer Schädigung im Sinne des § 1 des Bundesversorgungsgesetzes gestorben ist und der Wehrpflichtige die Rechtsstellung des (einzigen lebe
»Abgesehen von Erstentscheidungen des Bundesministers der Verteidigung, durch die Gesuche zurückgewiesen werden, bedürfen Maßnahmen im truppendienstlichen Bereich - auch im Falle ihres schriftlichen Erlasses - keiner Rechtsmittelbelehrung.«
»Zum Anspruch auf Neubescheidung im besonderen militärischen Pflichtenverhältnis.«
»Die Tätigkeit eines Verkehrsunfalldienstes ist ohne Ausnahmegenehmigung auch dann nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVO verboten, wenn dieser Dienst nur auf Anruf Unfallbeteiligter oder anderer Personen an der Unfallstelle erscheinen will.«
»Zur Zulässigkeit vorbeugender Unterlassungsanträge im Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung.«
Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Privilegierung des Außenbereichsvorhabens einer Religionsgesellschaft; Mitwirkungserfordernis der höheren Verwaltungsbehörde; Abwägung zwischen öffentlichen und privaten Belangen
Begriffe der 'einzelnen Erschließungsanlage', des 'Abschnitts' einer Erschließungsanlage und der 'Erschließungseinheit'
Abgrenzung von Bedingung, Auflage und modifizierender Auflage
»Die Regelung des § 13 StPO, wonach mehrere zusammenhängende Verfahren, die bei verschiedenen Gerichten anhängig sind, bei einem zu bestimmenden Gericht verbunden werden können, ist nach § 85 WDO auch auf das disziplinargerichtliche Verfahren gegen Soldat
»Der Freibetrag nach § 18 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes kann nicht von dem Arbeitseinkommen abgesetzt werden, das sich ein Beamter auf die Dienstbezüge anrechnen lassen muß, die ihm nach rechtskräftiger Aufhebung eines auf Dienstentfernung erkennende
Zulässigkeit eines 'Wildgeheges' im Außenbereich
»Zur Frage der Berücksichtigung des Wohngeldes als Einkommen bei Gewährung von Sozialhilfe.«
»Rechtsfragen in Disziplinarsachen kann eine Truppendienstkammer dem Bundesverwaltungsgericht nur in den gesetzlich geregelten Fällen vorlegen.«
»Im Verfahren nach der Wehrdisziplinarordnung darf eine Berufung außer bei der Kammer, die das angefochtenen Urteil erlassen hat, auch bei dem Truppendienstgericht eingelegt werden, bei dem die Kammer gebildet ist, nicht aber bei einer anderen Kammer dess
»1. Die Entscheidung der Gesundheitsbehörde über den Approbationsantrag eines Ausländers nach § 3 Abs. 3 der Bundesärzteordnung unterliegt hinsichtlich der Beurteilung, ob ein 'besonderer Einzelfall' oder 'Gründe des öffentlichen Gesundheitsinteresses' vo
Energiewirtschaftsrecht: Rechtsnatur der Freigabe eines Energievorhabens
»Zum Umfang eines unmittelbar aus der Fürsorge- und Alimentationspflicht des Dienstherrn abgeleiteten Beihilfeanspruchs bei Dauerunterbringung in einer psychiatrischen Anstalt.«
»Bei Anwendung des § 230 a LAG muß auch der nichtdeutsche Ehegatte eines deutschen Vertriebenen, der nach § 11 Abs. 3 LAG als Vertriebener gilt, wie ein deutscher Volkszugehöriger behandelt werden.«
»Ein mit Hilfe einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage gefertigter Einberufungsbescheid braucht nicht unterschrieben zu werden.«
Zulässigkeit einer Lager- und Wagenstandhalle eines Speditionsbetriebs im Außenbereich
»1. Der Versäumung der Antragsfrist des § 121 Abs. 2 BDO steht es gleich, wenn dem an sich rechtzeitig gestellten Antrag die Begründung fehlt und diese nicht noch innerhalb der laufenden Zweiwochenfrist nachgeholt wird. 2. Ist die ursprünglich versäumte P
»1. Wirtschaftsgüter, die ein Spätaussiedler bei seiner Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland in den in § 11 Abs. 2 Nr. 3 LAG bezeichneten ehemaligen Vertreibungsgebieten zurückgelassen hat, sind nicht schon deshalb von der Schadensfeststellung a
Keine Wiederherstellung der Baurechtmäßigkeit aufgrund vorangegengener Nutzung nach dem Bewirtschaftsrecht
»1. Die Auswahl der einzuberufenen aus den an sich verfügbaren Wehrpflichtigen nach § 21 WPflG bestimmt sich allein nach dem Interesse der Bundeswehr an der optimalen Deckung ihres Personalbedarfs anhand der konkret gegebenen Wehrersatzlage und mithin aus
»Auch wenn der Genuß alkoholischer Getränke im Dienst nicht ausdrücklich verboten ist, hat sich ein Beamter insoweit größte Mäßigung aufzuerlegen. Für die Annahme eines Dienstvergehens ist nicht Voraussetzung, daß es infolge des Alkoholgenusses zu Ausfall
»1. § 6 Abs. 6 BBesG (F. 1969) - der bestimmt, daß das Studium nach § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 auch insoweit berücksichtigt werden kann, als es die vorgeschriebene Mindestzeit überschreitet - ist einer extensiven oder analogen Anwendung nicht zugänglich. 2.
Nachbarklage gegen einen - nach dem Bebauungsplan - auf 'öffentlicher Grünfläche' errichteten Kinderspielplatz; Begriff des 'schweren' Nachteils [Lärmbeeinträchtigung]
Zulässigkeit eines Insichprozesses; Einvernehmen der Gemeinde bei der Erteilung einer Ausnahme vom Bebauungsplan
Voraussetzungen für die Einbeziehung von Darlehen [szinsen] in den Erschließungsaufwand
»Die Mitglieder des Kuratoriums der Technischen Universität sind nicht für den Personalrat der Arbeiter, Angestellten und Beamten dieser Universität wählbar.«
»Auch bei einer bereits strafgerichtlich geahndeten außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt und Unfallflucht eines Militärkraftfahrlehrers erfordert die militärische Ordnung in der Regel eine disziplinare Reaktion.«
»Der gesetzlich festgelegte, grundsätzliche Friedhofszwang auch für Feuerbestattungen ist als Teil der verfassungsmäßigen Ordnung im Sinne des Art. 2 Abs. 1 GG mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Zulassung von Ausnahmen kann aus Glaubens- oder Bekenntnisgr
»Die Entschädigungsregelung, die das Reparationsschädengesetz für Restitutionsschäden trifft, verstößt nicht gegen Art. 14 GG, Art. 3 GG und Art. 5 des Sechsten Teils des Überleitungsvertrages.«
»1. § 53 Abs. 2 GewO regelt Rücknahme und Widerruf der in § 36 Abs. 1 GewO bezeichneten öffentlichen Bestellung von Sachverständigen abschließend. Eine Bestellung unter dem Vorbehalt des Widerrufs nach Ermessen ist daher unzulässig. 2. Die in § 53 Abs. 2
Zulässigkeit der Erhebung einer Gemeindegetränkesteuer in Bayern
»Im Verwaltungsstreitverfahren ist das Gericht nicht gehalten, die in der mündlichen Verhandlung gestellten Sachanträge der Beteiligten vorzulesen und von dem jeweils Betroffenen genehmigen zu lassen; die Vorschriften der §§ 162, 160 Abs. 2 Nr. 2 ZPO sind
»Die Gemeinden können auch unter der Geltung des Art. 105 Abs. 2 a GG i. d. F. des Finanzreformgesetzes 1969 nach Maßgabe der Landesgesetze die traditionelle Getränkesteuer erheben; diese Steuer ist als örtliche Verbrauchsteuer der Bundesumsatzsteuer nich
»1. Die traditionelle Gemeindevergnügungssteuer (in Form der Kartensteuer) kann auch unter der Geltung des Art. 105 Abs. 2 a GG i. d. F. des Finanzreformgesetzes 1969 nach Maßgabe der Landesgesetze erhoben werden; sie ist als örtliche Aufwandsteuer der Bu
»Für Versorgungsempfänger aus dem Kreise der Hauptgemeindebeamten ist im Besoldungsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen eine strukturelle Überleitung nicht vorgesehen.«
»1. Die Anschlußfrist des § 20 Abs. 2 Satz 2 WPflG beginnt in den Fällen, in denen die weitgehende Förderung eines Ausbildungsabschnitts als Zurückstellungsgrund geltend gemacht wird, nicht schon mit Beginn des Ausbildungsabschnitts, sondern erst mit dess
»Die Heranziehung der Eltern eines zum Zwecke der Fürsorgeerziehung in einem Heim untergebrachten Kindes zum Kostenbeitrag bis zur Höhe der häuslichen Ersparnisse kann auch bei einem Einkommen unter der Einkommensgrenze des Bundessozialhilfegesetzes in Be
Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Begriff der Ortsgebundenheit i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 3 BBauG; Bestehen und Umfang des Bestandsschutzes [in einer Bundeswasserstraße verankertes Schiff]
Industrie- und Wohngebiete sollen grundsätzlich getrennt sein (Floatglas-Fall).
([Notwendige] Beiladung von durch eine Baugenehmigung Drittbetroffenen; Umfang der gerichtlichen Kontrolle hinsichtlich der in § 1 BBauG enthaltenen Begriffe; Fehlendes öffentliches Interesse an einer Bauleitplanung; Umfang des Abwägungsgebots; Trennung v
»1. Eine Aussetzung des förmlichen Disziplinarverfahrens nach § 17 BDO macht einen Antrag auf Fristsetzung zur Einreichung der Anschuldigungsschrift nicht schlechthin unzulässig. 2. In einem solchen Falle hat das Bundesdisziplinargericht zu prüfen, ob die
»1. Die Vorschrift des § 11 Abs. 1 der Apothekenbetriebsordnung über die Unterhaltung von Einrichtungen zum Sammeln von Verschreibungen (Rezeptsammelstellen) ist rechtsgültig. Sie hält sich im Rahmen der Ermächtigung des § 21 des Apothekengesetzes und ist
»1. Werden disziplinargerichtliche Verfahren gegen Soldaten unterschiedlicher Dienstgradgruppen zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden, so muß der neben dem Stabsoffizier oder General heranzuziehende weitere ehrenamtliche Richter der Dienst
»1. Die Teilnahme einzelner am Verfahren nicht beteiligter Bediensteter der Bundeswehrverwaltung an der Sitzung des Prüfungsausschusses für Kriegsdienstverweigerer 'zur Einweisung' führt jedenfalls dann nicht zur Rechtswidrigkeit der Entscheidung, wenn de
»1. Das Unterlassen der durch Erlaß vorgeschriebenen Anhörung des Vertrauensmannes der Schwerbeschädigten bei Versetzung, Kommandierung und Dienstpostenwechsel schwerbeschädigter Soldaten macht diese Maßnahme rechtswidrig. 2. Zu den Zulässigkeitsvorausset
»Das im deutschen Beamtenrecht angeordnete Ruhen der Versorgungsbezüge eines in den Vereinigten Staaten lebenden Ruhestandsbeamten, der die amerikanische Staatsangehörigkeit erworben hat, wird durch den deutsch-amerikanischen Freundschaftsvertrag von 1954
»Im Verfahren nach der Wehrdisziplinarordnung ist auch bei form- und fristgerecht eingelegter, nach der Begründung auf die Disziplinarmaßnahme beschränkter Berufung für die verspätet erhobene, in der Weiterverfolgung eines Ablehnungsgesuchs liegende Rüge
»1. Im Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung tritt die Rechtshängigkeit eines Antrages auf gerichtliche Entscheidung erst ein, wenn der zur Vorlage verpflichtete Vorgesetzte die Sache dem Gericht mit seiner Stellungnahme vorlegt. 2. Hat der Antragstell
»1. Zur Fortführung eines Zwangspensionierungsverfahrens nach rechtskräftiger gerichtlicher Aufhebung der (ersten) Zurruhesetzungsverfügung (Fortführung und Ergänzung von BVerwGE 19, 216). 2. Zu den Rechten und Pflichten des Ermittlungsbeamten im Zwangspe
»Für Ansprüche auf Feststellung von Rückerstattungsschäden, die auf die Grundsätze der Enteignung (Art. 14 GG) und der Staatshaftung aus Amtspflichtverletzung (§ 839 BGB, Art. 34 GG) gestützt werden, ist der Rechtsweg zu den Zivilgerichten gegeben.«
»1. § 8 Abs. 2 Satz 2 des 20. ÄndG LAG gewährt einen relativen Bestandsschutz. Bei rückwirkender Änderung des Feststellungsbescheides gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 FG kann der Geschädigte stets den zuerkannten Betrag beanspruchen und den bereits erfüllten Betr
Unzulässigkeit [hier mit der Folge der Beseitigung) einer Schweinemästerei in der Nähe dichter Wohnbebauung]
Fortgeltung eines landesrechtlich erfolgten Beitragserlasses nach Inkrafttreten des BBauG; Verteilung des Erschließungsaufwands
»Die Berufung eines beigeladenen Nachbarn gegen ein der Klage des Bauherrn auf Erteilung einer Baugenehmigung stattgebendes Urteil kann keinen Erfolg haben, wenn eine Klage des Nachbarn gegen die Erteilung der entsprechenden Baugenehmigung erfolglos bleib
»Der Begriff der nach § 5 MuSchVB während der Mutterschutzfrist fortzuzahlenden 'Dienstbezüge' umfaßt auch die für die regelmäßige nebenamtliche Tätigkeit gewährte Vergütung.«
»1. Der verfassungsrechtliche Begriff der 'Durchsuchung' stimmt mit dem herkömmlichen Durchsuchungsbegriff inhaltlich überein. 2. Allein das Betreten einer Wohnung ohne Einwilligung des Inhabers und die Anordnung der Polizei, die Wohnung zu verlassen, sin
»Einer Anhörung des Wehrpflichtigen, dessen Musterung mehr als zwei Jahre zurückliegt, bedarf es nicht, wenn in der Zwischenzeit eine Nachuntersuchung erfolgt und im Zusammenhang damit seine Verfügbarkeit festgestellt worden ist und danach keine weiteren
»Hilfsbedürftigkeit eines Angehörigen, der auf Dienstleistungen des Wehrpflichtigen angewiesen ist, kann dessen Zurückstellung rechtfertigen, wenn seine Heranziehung zum Wehrdienst zu einem Notstand führen würde (Abweichung von BVerwGE 16, 222).«
Begriff des Ortsteils; Maßgeblichkeit der vorhandenen Bebauung
Erschließungsbeitragspflicht und Bestandsschutz; Verlust der Bestimmung als Erschließungsanlage
Grenzen der Beitragspflicht bei einem Eigentumswechsel nach deren Entstehen
Ein nicht bebaubares Grundstück, das mit einem Bestandsschutz genießenden Gebäude bebaut ist, ist nicht beitragspflichtig.
Landes- bzw. ortsrechtliche Festlegung des Auslegungsorts für einen Bebauungsplan
»1. Der Anspruch des Sterbegeldberechtigten auf Auskehrung des als Schadensersatz für Beerdigungskosten gemäß § 844 Abs. 1 BGB, § 87 a BBG an den Dienstherrn Geleisteten ist öffentlich-rechtlicher Art. 2. Hat der Dienstherr Sterbegeld gezahlt, so geht ein
»1. Im Wehrbeschwerdeverfahren geht eine von dem Bevollmächtigten zu vertretende Fristversäumnis zu Lasten des Antragstellers. 2. Der bevollmächtigte Rechtsanwalt ist verpflichtet, die Arbeit in seiner Kanzlei so zu organisieren, daß bei Beachtung seiner
»1. Zu den Altersgrenzen für Sonderausbildungen innerhalb und außerhalb der Bundeswehr. 2. Zu den Auswahlkriterien für Kommandierungen zu einem Studium an einer zivilen Universität, insbesondere zum Gesichtspunkt des militärischen Bedarfs. 3. Zu den Vorau
»1. Zum Anspruch des Soldaten auf Erteilung der Aussagegenehmigung als Partei oder Beschuldigter in einem gerichtlichen Verfahren. 2. Umfang und Grenzen der Pflicht des höchsten Disziplinarvorgesetzten zur Eröffnung der Gründe für eine Versetzung.«
Baurecht: Umfang und Grenzen der gemeindlichen Erschließungspflicht für planbetroffene Grundstücke
Wahlrecht bei Festsetzung der Errichtung von Stellplätzen oder von Garagen
Die Abschnitte müssen bezüglich aller Teilanlagen dieselbe Teilstrecke decken. Der Kreis der Beitragspflichtigen darf nicht für abgespaltene Teilanlagen verschieden sein.
Fehlende Auswirkungen eines die Nicht-Bebaubarkeit vorsehenden in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans auf die Erschließungsbeitragspflicht; Grundsätze der Abschnittsbildung bei Kostenspaltung
»1. Die gesonderte Feststellung gemäß § 50 Abs. 1 Satz 2 RepG setzt nicht voraus, daß zuvor oder zugleich über die Frage der Zurechnung der Anteile entschieden wird; sie hat nur zum Ziel, zur Berechnung des Schadens einheitlich für alle Anteile ohne Rücks
»1. Hat der Geschädigte im Rahmen seines durch Vertreibungsmaßnahmen verlorenen Geschäfts ausschließlich oder überwiegend mit Wirtschaftsgütern gehandelt, die von ihm in Ausnutzung nationalsozialistischer Gewaltherrschaft erworben waren, so ist es nicht a
»Einem Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren muß zugemutet werden, sich bereits im Bewertungsverfahren über die Schätzwerte der seinem Altbesitz benachbarten Grundstücke zu vergewissern und Einwendungen hiergegen rechtzeitig vorzubringen.«
»1. Zur Verpflichtung des Flurbereinigungsgerichts, für möglich erachtete Planänderungen mit den Beteiligten zu erörtern (Ergänzung zu BVerwGE 2, 197). 2. Auch bei einer Abfindung in Wirtschaftseinheit ist jeder der daran beteiligten Eigentümer berechtigt
»Ein organisiertes, zeitweiliges Fernbleiben von Vorlesungen bei gleichzeitiger Teilnahme an Seminaren, Übungen und Praktika stellt nicht ohne weiteres eine die Rückforderung von Ausbildungsföderungsbeträgen rechtfertigende Unterbrechung der Ausbildung da
»1. Ein Familienheim gehört nur dann zum Schonvermögen nach § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG, wenn es ein kleines Hausgrundstück ist. 2. Der Begriff des kleinen Hausgrundstücks richtet sich insbesondere nach der Größe der Bedarfsgemeinschaft des Hilfesuchenden, dem
»Zum Begriff der Gehbehinderung im Sinne des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr.«
»Unterhaltsleistungen, die ein Kriegsbeschädigter aus seinem Einkommen seinem unterhaltsberechtigten Kind in Geld erbringt, sind bei der Bemessung der dem Beschädigten zu gewährenden Erziehungshilfe nicht schlechthin, sondern nur unter den in der Rechtspr
'Vorhandene Bebauung' i.S. von § 34 BBauG; Zulässigkeit von nach § 16 GewO oder § 4 BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen in Industrie-, Gewerbe- und Mischgebieten; Grenzen des Bestandsschutzes
»Der Eigentümer eines überbauten Grundstücks (§912 BGB) genießt nicht den besonderen Schutz des § 45 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG, wenn die überbaute Fläche nach den gegebenen tatsächlichen und betriebswirtschaftlichen Verhältnissen nicht seinem Grundstück zuzuord
Umfang der vom Bestandsschutz gedeckten Reparaturen; Wiederaufbau einer zerstörten baulichen Anlage im Außenbereich
»1. Grobe Ausdrücke eines Ausbilders in der Grundausbildung beim Bundesgrenzschutz sind dann pflichtwidrig, wenn sie geeignet sind, die Ehre des Auszubildenden zu verletzen. 2. Pflichtwidrig ist ferner eine körperliche Einwirkung durch Stöße und Tritte. 3
Antragswiederholung im Bodenverkehrsverfahren
»1. Auch § 10 Abs. 3 Satz 1 USG bietet keine Rechtsgrundlage dafür, daß aus dem nach § 10 Abs. 2 USG ermittelten Nettojahreseinkommen bestimmte Bestandteile ausgeschieden werden und statt dessen nicht in dem nach Absatz 2 maßgeblichen Jahreseinkommen enth
Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans: Abwägung der von einem Bebauungsplan berührten Belange ['Schutzgüter']; Bebauungsplan als Inhalts- und Schrnkenbestimmung des Grundeigentums
Außenbereichsvorhaben; Begriff der baulichen Anlage [hölzerne Podestplatten zum Aufstellen von Zelten]
Bei der Abwägung der von einem Bebauungsplan berührten Belange ist den öffentlichen Belangen nicht von vornherein ein Vorrang gegenüber den entgegenstehenden privaten Belangen einzuräumen. Bei der Planung eines öffentlichen Parkplatzes (für einen Tierpark
»1. Sind Wirtschaftsgüter im Sinne des § 9 Abs. 1 der 7. FeststellungsDV (Nationalitätenvermögen) ohne angemessene Gegenleistung (§ 2 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV) erworben worden (Vorerwerb), so muß selbständig geprüft werden, ob derjenige, der diese Wi
»Darlehen, die der Erwerber eines aus Nationalitätenvermögen stammenden Wirtschaftsgutes aufgenommen und zur Bezahlung des Kaufpreises verwandt hat, können als tatsächlich entrichteter Kaufpreis, dessen Verlust nach § 9 Abs. 1 der 7. FeststellungsDV festz
Umfang der Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung
»Pflegezulagen, die mit der lastenausgleichsrechtlichen Unterhaltshilfe gewährt werden, rechnen bei der Bemessung des Wohngelds nicht zum Jahreseinkommen.«
»Zur Zurückstellung vom Wehrdienst wegen besonderer Härte, wenn der Betrieb, für dessen Erhaltung und Fortführung der Wehrpflichtige eingesetzt werden soll, nicht aufrechterhalten werden kann.«
»Ein Wehrpflichtiger, der dem Einberufungsbescheid nicht Folge geleistet hat, kann sich gegenüber einer Diensteintrittsanordnung verteidigungsweise nicht auf ein Studium berufen, das er nach dem Gestellungszeitpunkt begonnen und durch Zurücklegung von dre
»Die Bestellung eines behandelnden Arztes zum Sachverständigen ist nicht ratsam.«
»Hat die Truppendienstkammer einen Soldaten nicht zu allen Punkten der Anschuldigungsschrift schuldig befunden, so führt seine in vollem Umfang eingelegte Berufung gleichwohl zur Nachprüfung des gesamten mit der Anschuldigungsschrift erhobenen Vorwurfs du
Begriff des Außenbereichsvorhabens; Fehlender Bestandsschutz bei Funktionsänderung; Voraussetzungen für eine 'Erleichterung' nach § 35 Abs. 3 S. 2 BBauG
»1. Das Rechtsstaatsprinzip und das Demokratieprinzip des Grundgesetzes verpflichten den Gesetzgeber, die wesentlichen Entscheidungen im Schulwesen, zu denen die Festlegung der Bildungs- und Erziehungsziele gehört, selbst zu treffen und nicht der Schulver
»1. Das Rechtsstaatsprinzip und das Demokratieprinzip des Grundgesetzes verpflichten den Gesetzgeber, bei der Regelung des Schulverhältnisses die grundlegenden Entscheidungen selbst zu treffen und nicht dem Ermessen der Verwaltung zu überlassen. 2. Unter
»Die Beschwerde gegen einen Disziplinararrest bedarf keiner Begründung.«
»Aussiedler im Sinne der §§ 11 Abs. 2 Nr. 3, 230 Abs. 2 Nr. 1 LAG ist auch, wer nach abgeschlossener erster Vertreibung bei einem Versuch, vor dem 31. März 1952 in sein individuelles Vertreibungsgebiet zurückzukehren, in einem anderen Aussiedlungsgebiet '
»1. Der kriegsbedingte unfreiwillige Verlust der unmittelbaren Sachherrschaft über Hausratgegenstände hindert nicht die Feststellung, daß die Gegenstände Hausrat geblieben sind; er schließt auch nicht aus, daß der verwitwete Ehegatte an diesen Gegenstände
»Eine einschlägige strafgerichtliche Vorstrafe kann bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme wegen einer erneuten Straftat auch dann berücksichtigt werden, wenn das wegen der früheren Straftat durchgeführte Disziplinarverfahren im Hinblick auf das Ahndun
Zurückweisung eines Fachhochschullehrers als Prozeßvertreter
»1. Beruht ein Beurteilungssystem darauf, daß sich der Beurteilende durch das Ankreuzen einer Wertungsziffer vorformulierte Beschreibungen bestimmter Eigenschaften des Beurteilten (Merkmalserläuterungen) zu eigen zu machen hat, so ist der Beurteilte vor d
»1. Im Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung steht dem Antragsteller gegen die Entscheidungen des Truppendienstgerichts eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht nicht zu. 2. Dies gilt auch für einen Beschluß, durch den ein Ablehnungsantra
»1. Die vorläufige Hilfeleistung nach § 59 Abs. 1 Satz 1 BSHG betrifft Fälle ungeklärter Zuständigkeit. Sie ist nicht für die Austragung von Meinungsverschiedenheiten gedacht, die zwischen Trägern der Sozialhilfe über die richtige Anwendung des materielle
»1. Es ist sachgerecht, daß ein Wehrpflichtiger, dessen Unternehmen während des Wehrdienstes fortgeführt wird, als Unterhaltssicherung nur Ersatz angemessener Aufwendungen für Ersatzkräfte oder Vertreter, jedoch keine Verdienstausfallentschädigung erhält.
»Zum Umfang der Betreuungspflicht vor Erfüllung des Anspruchs auf Hauptentschädigung (Fortführung von BVerwGE 25, 191 und Folgerechtsprechung).«
»Zur Frage des ärztlichen Honorars und des im Streitfalle zu beschreitenden Rechtsweges bei ärztlichen Untersuchungen im Rahmen des Jugendarbeitschutzgesetzes.«
Unanfechtbarkeit der Berufungsverwerfung durch Beschluß
Unbeplanter Innenbereich; Abgrenzung zum Außenbereich; Bodenrechtlich relevanter Widerspruch; Faktische rückwärtige Baugrenze
Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist auch bei altersbedingter Fahruntüchtigkeit zulässig, und zwar auch dann, wenn sie noch nicht nach außen hin, z.B. durch Verursachen von Unfällen, erkennbar geworden ist.
»1. Veranstaltet die Deutsche Bundesbahn im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit für einen kleineren Kreis von Pressevertretern, die auf dem Gebiet des öffentlichen Verkehrswesens journalistisch tätig sind, sogenannte überregionale Pressefahrten zur Unterri
»Für den Antrag auf Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme der Polizei zur Verfolgung einer strafbaren Handlung ist nicht der Verwaltungsrechtsweg, sondern der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten gegeben.«
»1. Die Entscheidung des Flugmedizinischen Instituts der Luftwaffe über die Wehrfliegerverwendungsfähigkeit eines Soldaten stellt eine im Rahmen des Über-/Unterordnungsverhältnisses ergangene, selbständig anfechtbare Maßnahme dar. 2. Die Pflicht des Geric
»1. Die Antragsfrist des § 17 Abs. 4 Satz 1 und 2 WBO beginnt mit dem Eingang des ablehnenden Bescheids beim Antragsteller, wenn der Bundesminister der Verteidigung sich bei der Mitteilung des Bescheides an den Antragsteller dessen Bevollmächtigten als Bo
»Der Verdacht, der Soldat habe eine strafbare Handlung oder ein Dienstvergehen begangen, kann seine Wegversetzung aus seiner bisherigen Einheit nur unter besonderen zusätzlichen Voraussetzungen rechtfertigen.«
»Die Sprungrevision nach § 134 VwGO, § 161 SGG (alter und neuer Fassung) bedarf nicht der Zustimmung (Einwilligung) des Beigeladenen.«
»Bei Anwendung des § 15 Abs. 1 BFG führen Bestandsveränderungen bei land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, die nach Erlaß des zuletzt festgestellten und bekannten Einheitswertes eingetreten sind und unter Anwendung des Bewertungsgesetzes die Feststellu
»Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Zuerkennung von Kriegsschadenrente an die Witwe des unmittelbar Geschädigten können von dessen Erbe im Verfahren über die Gewährung von Kriegsschadenrente nicht geltend gemacht werden.«
Außenbereichsvorhaben; Privilegierung landwirtschaftlicher Betriebe und aus besonderen Gründen nur in den Außenbereich gehörender Vorhaben [Bienenhaltung {Imkerei}]
Rückerstattung einer Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag; Verjährung
»Der nach Bundesverfassungsrecht bestehende Anspruch einer Partei darauf, ihr in angemessenem Umfang eine Wahlsichtwerbung auf öffentlichen Straßen zu ermöglichen, kann nicht durch eine zwischen anderen Parteien abgeschlossene Vereinbarung über die Begren
»1. Bundesrecht steht einer Erlaubnispflicht für das Aufstellen von Werbeträgern für die Wahlpropaganda auf öffentlichem Straßenland nicht entgegen. Bundesverfassungsrecht begrenzt aber für solche Fälle das Ermessen, das der zuständigen Gemeindebehörde be
»Ein früherer Beamter, der die Bewilligung eines Unterhaltsbeitrags begehrt, ist verpflichtet, seine wirtschaftlichen Verhältnisse und die seiner Familie soweit darzulegen und unter Beweis zu stellen, daß das Disziplinargericht über die Frage der Bedürfti