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BGH - Entscheidung vom 13.04.1974

III ZR 35/72

Normen:
BGB § 209
ZPO § 253

Fundstellen:
DfS Nr. 1993/48
MDR 1974, 1000
NJW 1974, 1551
VersR 1974, 1018

»Bei einer Klage auf Verurteilung zu einer Leistung muß der Kläger Art und Umfang der begehrten Leistung so genau bezeichnen, daß keine Ungewißheit besteht. Der Beklagte darf sich über Ausmaß und Umfang des [...]
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