Hinweis zu A Zum Begriff der höheren Gewalt ebenso: OLG Hamm, DRsp I(112)162a-b = DB 1990, 1226 . Die Aussage zur Zurechnung des Anwaltsverschuldens geht auf die Entscheidung des BGH, BGHZ 17, 199 = Betrieb 55, 967 = [...]
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