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BGH - Entscheidung vom 21.02.1973

VIII ZR 212/71

Normen:
BGB § 203 Abs. 2
ZPO § 233 Abs. 2
ZPO § 486

Fundstellen:
BGHZ 60, 212
DB 1973, 719
DRsp I(112)48Nr. 1
DRsp IV(415)101d
DRsp IV(415)69Nr. 3
NJW 1973, 698
WM 1973, 425
ZfBR 1993, 114
ZfBR 1994, 128, 228

Hinweis zu A Zum Begriff der höheren Gewalt ebenso: OLG Hamm, DRsp I(112)162a-b = DB 1990, 1226 . Die Aussage zur Zurechnung des Anwaltsverschuldens geht auf die Entscheidung des BGH, BGHZ 17, 199 = Betrieb 55, 967 = [...]
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