Der II. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat durch Beschluß vom 5. Mai 1970 II 104/62 (BFHE 99, 109 , BStBl II 1970, 574 ) dem Großen Senat des BFH gemäß §§ 11 Abs. 3 , 184 Abs. 2 Nr. 5 der Finanzgerichtsordnung ( FGO [...]
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